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Studieren in Schottland: Mit ERASMUS nach Edinburgh

2 ERASMUS-Stipendien für ein Studienjahr an der University of Edinburgh

Skyline Edinburghs vom Calton Hill (LDamskis)Blick über die New Town zum Edinburgh Castle, vom Calton Hill aus

 

 

 

 

  1. Warum Erasmus-Stipendien?
  2. Wer kann sich bewerben?
  3. Bewerbungsfristen, Termine, Adressen
  4. Erforderliche Bewerbungsunterlagen
  5. Erforderliche Sprachkenntnisse
  6. Auswahlverfahren, Interviews
  7. Aufenthaltsdauer und Regeln für den Aufenthalt in Edinburgh
  8. Anrechnung von Studienleistungen
  9. Nachrückverfahren für abgelehnte Bewerberinnen und Bewerber
  10. Anschrift und Downloads

 

Die School of History, Classics and Archaeology der University of Edinburgh und das Historische Seminar der LMU München unterhalten seit 1993 einen intensiven Austausch. Zum Programm zählt insbesondere auch der Studierendenaustausch, der jährlich mit zwei ERASMUS-Stipendien gefördert wird. Seit 2008 können sich neben Geschichtsstudierenden aller drei Hauptepochen auch Studierende der Archäologie und der Klassischen Philologie um die Stipendien bewerben.

Das Austauschprogramm ermöglicht den Stipendiaten das Studium an einem der größten Institute Großbritanniens, das in den populären Rankings des Complete University Guides 2018 zwar erst auf Platz 19 (von 96) rangiert. Allerdings fließt in die Bewertung insbesondere die im Unterschied zu England vier- statt dreijährige Dauer des Studiums negativ ein; zudem wird die Studienzufriedenheit, vor allem aufgrund der von Engländern zu zahlenden Studiengebühren, von den vielen englischen Kommilitonen extrem nachteilig (Rang 91) bewertet. Das Lehrveranstaltungsangebot in Edinburgh besticht hingegen durch Vielfalt und Umfang und wird nur von wenigen Universitäten übertroffen. Erfahrungsberichte ehemaliger Stipendiaten bestätigen dies - Sie finden sie auf den Seiten des Referats für Internationale Beziehungen.

WARUM ERASMUS-STIPENDIEN?

ERASMUS-Stipendien erleichtern das Studium in Edinburgh um Einiges: Sie decken zwar nicht die Kosten für den Unterhalt im Ausland, denn sie tragen zum Unterhalt lediglich mit einem finanziellen Zuschuss von monatlich zuletzt (Sommer 2017) etwa 360 Euro bei. Doch Stipendiaten werden von den Studiengebühren befreit bzw. müssen sich nicht mehr um die Erstattung dieser Gebühren bemühen. (Zur Erklärung: Regulär immatrikulierte Studierende aus der EU müssen in Schottland keine Studiengebühren entrichten, wenn sie sich bei der Student Awards Agency for Scotland um die Gebührenerstattung bewerben - dieser Antrag bleibt Erasmusstipendiaten erspart). Zudem müssen Erasmus-Stipendiaten nicht die zulassungsbeschränkenden Kriterien des Numerus clausus erfüllen, wohingegen von Ihren regulären Kommilitonen in Edinburgh sehr hohe entry standards  verlangt werden (Studienanfänger im Fach Geschichte in der Uni Edinburgh hatten die neunbesten Notenschnitte in Großbritannien).

Über die NC- und Gebührenbefreiung hinaus wird die Immatrikulation erleichtert: So wird keiner der üblicherweise erforderlichen Sprachtests IELTS, TOEFL, GCSE etc. verlangt. Hinzu kommt, dass Stipendiaten eine Unterkunft in einem Studentenwohnheim garantiert wird, sofern sie für zwei Semester nach Edinburgh gehen, und sie können in der Regel auch ein Zimmer erhalten, wenn sie für einen nur einsemestrigen Aufenthalt nach Edinburgh kommen.

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WER KANN SICH BEWERBEN?

Für die ERASMUS-Stipendien können sich Haupt- und Nebenfachstudierende der Geschichte in allen Studiengängen bewerben, sofern sie an der LMU immatrikuliert sind. Zudem können Studierende der Archäologie, der Klassischen Philologie und sogar Promovierende dieser drei Fächer ERASMUS-Stipendien erhalten. Auch Bewerber/innen aus anderen als EU-Staaten können ohne Einschränkungen am Programm teilnehmen. Bewerbungen fachfremder Studierender werden nur bei Vorliegen besonderer Gründe und nach Rücksprache angenommen.

Studierende im modularisierten Lehramtsstudiengang bewerben sich im Idealfalle nach erfolgreichem Abschluss der Einführungsmodule, Bachelorstudierende sollten zumindest die Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP) abgeschlossen haben. Masterstudierende in den ersten zwei Semestern ihres Studiums: Sie haben den besonderen Vorteil, dass das Studium in Edinburgh nicht im Bolognaprozess modularisiert wurde, sondern mit dem Master als erstem Abschluss endet, d.h die Masterkurse sind auch Erasmusstudierenden zugänglich (sofern es sich nicht um kostenpflichte Spezialmasterprogramme handelt).

Auch Studierende, die bereits einmal ein ERASMUS-Stipendium in Anspruch genommen haben, können sich bewerben, wenn sie in dem Studienzyklus ihrer erneuten Bewerbung (d.h. im Bachelor- oder im Masterstudium) weniger als 8 Monate Förderung in Anspruch genommen haben bzw. im einzügigen Studium zum Staatsexamen / Magister weniger als 19 Monate gefördert wurden. Je nachdem wie lang die vorangegangene Förderung dauerte, kann die erneute Förderung dann bis zum Erreichen der Höchstdauer von 12 (pro Studienzyklus) bzw. 24 Monaten (einzügiges Studium) fortgesetzt werden.

 

Banner vor dem schottischen Parlament (LDamskis) Vor dem Parlament in Edinburgh: Die Fahnen des Vereinigten Königreiches, Schottlands und (noch) der Europäischen Union

 

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BEWERBUNGSFRISTEN, TERMINE, ADRESSEN:

Das nächste Studienjahr, für das Sie sich bewerben können, ist das Studienjahr 2018/19. Ihr Aufenthalt in Edinburgh beginnt also etwa im September 2018 und dauert bei einem zweisemestrigem Aufenthalt neun Monate, d.h. bis Ende Mai 2019, an. Bewerbungsschluss: Der nächste Termin für die Abgabe Ihrer Bewerbungen ist der 31. Januar 2018. Die Interviews finden voraussichtlich in der ersten oder zweiten Februarwoche 2017 statt.

Zunächst müssen Sie sich online beim Referat für Internationale Beziehungen anmelden, das auch allgemeine Informationen zu der Bewerbung um Erasmus-Stipendien anbietet. Das Bewerbungsportal, in dem Sie die Online-Anmeldung vornehmen können, finden Sie auf der Webseite des Referats. Sie können sich mit Fragen auch direkt an das Referat wenden, das im Gebäude der Universitätsbibliothek, Ludwigstraße 27, Zi. G011/G013, untergebracht ist. Nach Abschluss der Anmeldung müssen Sie Ihren Anmeldebogen ausdrucken: Er ist für den zweiten Bewerbungsschritt erforderlich.

Nach Ausdruck des Anmeldungs-PDFs geben Sie dieses, zusammen mit den unten stehenden Unterlagen und in zweifacher Ausfertigung, entweder direkt beim Programmbeauftragten, Dr. Martin Schmidt, Historicum (2. OG, Zi. 212) oder im Sekretariat der Geschichte der Frühen Neuzeit (EG, Zi. 035) ab. Bitte beachten Sie, dass unvollständige oder verspätet eingegangene Bewerbungen nicht berücksichtigt werden können.

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IHRE BEWERBUNG MUSS FOLGENDE UNTERLAGEN in zweifacher Ausfertigung ENTHALTEN (=diese Unterlagen müssen im Bewerbungsportal hochgeladen werden):

1. Motivationsschreiben:

Dieses verfassen Sie als formloses Anschreiben ("formlos" heißt: in klassischer Briefform mit eigener Anschrift, Anschrift des Adressaten, Ort, Datum und Betreffzeile, Anrede, Grußformel und Unterschrift). In diesem Schreiben nennen Sie die Gründe für Ihre Bewerbung, beschreiben Ihre Pläne für den Aufenthalt in Edinburgh und erläutern Ihre weitergehenden Studienziele für die Zeit nach Ihrer Rückkehr. Dabei sollten sie insbesondere Ihre ganz persönlichen Motive und Interessen, Ihre bereits erlangten Qualifikationen sowie konkrete Pläne für den Studienaufenthalt darlegen. Dieses Schreiben ist das Kernstück Ihrer Bewerbung! Sie sollten unbedingt vermeiden, oberflächlich wohlklingende, aber schematisch-nichtssagende Formeln aus Bewerbungsratgebern zusammenzustellen. Geben Sie stattdessen zu erkennen, dass Sie sich reiflich überlegt haben, was Sie persönlich antreibt, sich für Edinburgh zu bewerben! 1-2 Seiten sind die übliche Länge; das Schreiben sollte in orthographisch korrektem Deutsch verfasst sein.

2. Online-Bewerbungsformular:

Um am Bewerbungsverfahren teilzunehmen, müssen Sie sich zunächst auf der Webseite des LMU-Referats für Internationale Angelegenheiten anmelden. Dies geschieht beim zentralen "Bewerbungsportal". Am Ende des Online-Anmeldeprozesses erhalten Sie ein als PDF formatiertes "Bewerbungsformular für einen Erasmus-Aufenthalt 2017/18", das Sie Ihren Bewerbungsunterlagen beifügen müssen. Auf diesem müssen Sie, abgestuft nach Ihrer Präferenz, ein bis vier Universitäten/Austauschprogramme angeben, für die Sie sich parallel (mit je eigenen Bewerbungsunterlagen) bewerben können. Nutzen Sie die Wahlmöglichkeiten und bewerben Sie sich auch für andere Universitäten, um Ihre Chancen zu erhöhen, ein Stipendium zu erhalten.

3. Lebenslauf:

Ein Lebenslauf in tabellarischer Form.

4. Noten-Kontoauszug:

Ihrer Bewerbung legen Sie bitte einen Noten-Kontoauszug aus dem LSF bei.

Promovierende, die z.B. nicht an der LMU studiert haben, reichen bitte eine Notenliste ein, in der die von Ihnen besuchten Lehrveranstaltungen und abgelegten Prüfungen in allen Studienfächern aufgeführt werden; in diesem Fall fügen Sie bitte auch Kopien der erworbenen Prüfungszeugnisse hinzu.

5. Abiturzeugnis als Sprachnachweis:

Eine Kopie Ihres Abiturzeugnisses, aus dem die Fremdsprachenfolge hervorgeht. Sieben Jahre aufsteigenden Englischunterrichts und das Niveau B2 müssen nachgewiesen werden. Achtung: Der Sprachnachweis über das Abiturzeugnis ist nur möglich, wenn das Sprachniveau explizit auf dem Abiturzeugnis vermerkt ist. Studierende, deren Abiturzeugnis diese Information nicht enthält, können im LMU-Sprachenzentrum einen kostenlosen Englisch-DAAD-Test ablegen, mit dem ihnen das Sprachniveau bescheinigt wird. Siehe dazu die Informationen des Sprachenzentrums.

Ihr Schulenglisch sollte zudem mit der Note "10 Punkte" oder besser abgeschlossen worden sein. Dies ist die Minimalanforderung der LMU, aber keine unumstößliche Voraussetzung für die Bewerbung - wenn das Niveau B2 durch neuere Sprachtests oder -Kurse nachgewiesen werden kann, sind die Schuljahre und -noten nicht ausschlaggebend.

Die Kopie des Zeugnisses muss nicht beglaubigt sein. Der Zeugniskopie fügen Sie bitte aber das Formblatt "ERASMUS-Sprachnachweis für alle nicht deutschsprachigen Partneruniversitäten" bei. Darin müssen Sie die Angabe "ausgewiesene Fremdsprache im Abiturzeugnis" ankreuzen. Auch weitere Sprachnachweise, die Sie eventuell beifügen wollen (siehe Punkt 6) sollten Sie in diesem Formblatt angeben.

6. Weitere Sprachnachweise:

Nachweise über englische Sprachkenntnisse, falls Sie auch außerhalb der Schule erfolgreich Englischkurse mit dokumentierten Prüfungen absolviert haben. Hierzu zählen insbesondere IELTS- und TOEFL-Zertifikate, die Sie in Edinburgh nur benötigen, um zu Kursen anderer Fachbereiche zugelassen zu werden. Beachten Sie dazu auch den unten stehenden Absatz "Erforderliche Sprachkenntnisse".

7. Gutachten:

Das Gutachten eines Dozenten, bei dem Sie eine Lehrveranstaltung - nach Möglichkeit in Geschichte und mit einer Hausarbeit und Prüfung - abgeschlossen haben. Das Gutachten muss sich nicht an spezielle Formen halten (=klassische Briefform).

Das Auslandsreferat hat für Gutachter ein Formular erstellt, mit dem der Gutachter sein Gutachten in Kurzform noch einmal zusammenfassen kann. Es steht auf den Seiten des Referats zum Download bereit. Dieses Formular kann dem Gutachten beigefügt werden, ist aber nicht zwingend erforderlich. Das Gutachten kann vom Gutachter an den Programmbeauftragten gemailt oder per Hauspost verschickt werden oder zu den Bewerbungsunterlagen (meist im verschlossenen Briefumschlag) hinzugefügt werden.

Motivationsschreiben, Lebenslauf, Gutachten und alle anderen Unterlagen sollen durchaus in deutscher Sprache geschrieben sein. Das Gutachten kann in einfacher Ausfertigung abgegeben werden. Achten Sie darauf, dass Ihre eine aktuell verwendete Emailadresse angegeben ist, da die Einladung zum Interview per Email versandt wird.

Diese Liste der notwendigen Bewerbungsunterlagen finden Sie an dieser Stelle zum Download (pdf, 61 KB).

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ERFORDERLICHE SPRACHKENNTNISSE:

Für Kurse in Geschichte, Archäologie und Klassischer Philologie benötigen Sie keine Zertifikate über englische Sprachkenntnisse, die über das hinausgehen, was Sie mit dem Abiturzeugnis (Niveau B2) nachweisen! Wenn Sie aber in anderen als den genannten Fächern, zum Beispiel in Anglistik, Kurse des 3. und 4. Studienjahres belegen möchten (diese Kurse entsprechen unseren Hauptseminaren/Vertiefungskursen), verlangt das College of Humanities and Social Science in Edinburgh einen der beiden folgenden Sprachtests, der nicht länger als 2 Jahre zurückliegen darf:

  • IELTS: Beim IELTS-Test (academic level) muss ein Ergebnis von mind. 6.5 Punkten insgesamt und mind. 6 Punkten in allen Teilen erzielt worden sein.
  • TOEFL: Dieser Test kann in drei Formen abgelegt werden. Beim Internet-based Test (IBT) müssen mind. 92 Punkte insgesamt und mind. 23 Punkte in allen Teilen erreicht worden sein. Beim Computer-based Test (CBT) ist ein Resultat von mind. 237 Punkten ausreichend, beim Paper-based Test (PBT) ein Resultat von mind. 580 Punkten.

Es gibt zudem in der Freshers' Week, vor dem Beginn der Vorlesungszeit, die Möglichkeit, am College einen universitätsinternen Test abzulegen, der kostenfrei ist. Aber noch einmal: Wenn Sie sich auf Veranstaltungen im Bereich der Geschichte, Archäologie und Klassischen Philologie konzentrieren, benötigen Sie keine zusätzlichen Sprachzertifikate.

 

Blick vom Arthur's Seat zum Firth of Forth (LDamskis) Blick vom Arthur's Seat zum Firth of Forth (im Vordergrund links der Königspalast)

 

 

 

AUSWAHLVERFAHREN, INTERVIEWS:

Die Zahl verfügbarer Stipendien ist meistens leider geringer als die Zahl der Studierenden, die sich für ein Stipendium bewerben. Davon sollte sich dennoch niemand abschrecken lassen. Nicht selten entscheiden sich Bewerber für ein anderes Stipendium, sodass die Zahl der Kandidaten in der Letztauswahl niedriger sein kann als die Zahl der eingegangenen Bewerbungen. Außerdem wird nicht nur nach Noten und Papierform selektiert - um eine möglichst gerechte Auswahl zu treffen, wird über die Vergabe der Edinburgh-Stipendien vielmehr nach einem Interview mit den besten Kandidatinnen und Kandidaten entschieden. Grundsätzlich wird allen Bewerbern jedoch empfohlen, sich nicht nur für das Edinburgh-Programm, sondern parallel dazu auch bei anderen Austauschprogrammen des Historischen Seminars oder anderer Institute zu bewerben, damit Sie sichergehen können, auf dem einen oder anderen Wege ins Ausland zu gelangen.

Entwicklung der Bewerberzahlen für den Austausch mit Edinburgh:

Akademisches Jahr 2018/19 2017/18 2016/17 2015/16 2014/15 2013/14 2012/13
Zahl der Bewerber 11 6 11 14 6 8 11
Zahl der Stipendien 2 2 2 2 2 2 2

Seit dem Auslaufen der Magisterstudiengänge ist die Zahl der Erasmus-Bewerbungen ganz allgemein und auch im Falle Edinburghs eher rückläufig (seit 2010). Auch 2015 gab es nur einen kurzfristigen Anstieg.

Akademisches Jahr 2011/12 2010/11 2009/10 2008/09 2007/08 2006/07 2005/06 2004/05
Zahl der Bewerber 13 15 8 9 10 6 7 5
Zahl der Stipendien 2 3 3 3 2 2 2 2

 

Nach rechtzeitiger Abgabe vollständiger Bewerbungsunterlagen werden die aussichtsreichsten Bewerber zu einem Interview von etwa einer halben Stunde Dauer eingeladen. Dieses wird je etwa zur Hälfte auf Deutsch und auf Englisch geführt und dient dazu, einen noch genaueren Eindruck von den Kandidaten, ihrer Motivation und ihren Qualifikationen zu erhalten.

Die Interviews finden voraussichtlich Mitte Februar 2018 statt, meist kurz nach Ende der Vorlesungszeit. (Der Termin wird kurz zuvor hier auf der Webseite bekanntgegeben.) Ihren jeweiligen persönlichen Termin erhalten die zum Interview eingeladenen Bewerber per Email, nachdem eine short list der 5-6 aussichtsreichsten Bewerber erstellt ist. Alle anderen kommen auf eine Warteliste und können unter Umständen nachrücken. Nach Abschluss der Interviews werden die Bewerber über ihr Abschneiden unterrichtet. Für den Fall, dass ausgewählte Bewerber ihr Stipendium nicht wahrnehmen, werden Kandidaten von der Warteliste benachrichtigt, dass sie auf die freiwerdenden Plätze nachrücken können.

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AUFENTHALTSDAUER UND REGELN FÜR DEN AUFENTHALT IN EDINBURGH:

Ihr Aufenthalt dauert bei zwei Semestern neun Monate, das heißt in etwa vom 01.09.2018 bis zum 30.05.2019; bei einem einsemestrigen Aufenthalt 4 bzw. 5 Monate. Für diesen Zeitraum erhalten Sie die Erasmus-Förderung - geringfügige Abweichungen bei den An- und Abreiseterminen spielen dabei keine Rolle. Im Falle eines vorzeitigen Abbruchs des Gaststudiums behält sich die Universität Edinburgh jedoch vor, Ihnen kein Zeugnis und kein Dokument über den Auslandsaufenthalt auszustellen.

Bedenken Sie bitte: Von den regulären Studierenden der Universität Edinburgh werden ein erstklassiger Schulabschluss (entsprechend einem sehr guten Einser-Abitur in Deutschland), großer Einsatz und (von englischen und außereuropäischen Kommilitonen) sehr hohe Studiengebühren verlangt. Der Aufenthalt der Erasmus-Stipendiaten muss dagegen von der Universität aus dem eigenen Haushalt finanziert werden. Schon aus diesen Gründen sollten Sie sich den Regeln der Gastuniversität entsprechend verhalten und das gleiche Engagement demonstrieren, das von Ihren britischen Kommilitonen gefordert wird.

Bewerben Sie sich daher nur, wenn Sie die volle Semesterzeit, für die Sie sich bewerben, in Edinburgh anwesend sein können! Bei vorzeitigem, unzureichend begründetem Abbruch kann von Ihnen verlangt werden, das Stipendium zurückzuzahlen.

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ANRECHNUNG VON STUDIENLEISTUNGEN:

Die Anrechnung von Studienleistungen aus Edinburgh in München ist im BA- und modularisierten Lehramtsstudium unproblematisch: Sofern Epoche und geforderte Prüfungsleistungen übereinstimmen, lassen sich die meisten Seminare als Basis-/Vertiefungskurse oder als Übungen (insbes. vom Typ Quellen und Forschung) anrechnen. Da das Studium in Edinburgh mit dem Master endet, ist die Universität für Masterstudierende besonders geeignet - sie können sich Veranstaltungen im 3rd/4th year größtenteils anrechnen lassen. Für die Anerkennung der in Edinburgh erbrachten Studienleistungen ist am Historischen Seminar der Studienreferent, Dr. Nils Freytag, zuständig, der auch gerne Auskünfte gibt.

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DAS NACHRÜCKVERFAHREN: ZWEITE CHANCE FÜR ABGELEHNTE BEWERBER:

Abgelehnte Bewerber (und Fachfremde) haben unabhängig von dem hier beschriebenen Bewerbungsverfahren noch eine weitere Möglichkeit, beim Referat für Internationale Angelegenheiten einen Erasmus-Platz für eine andere Universität zu erhalten. Dabei werden Studienplätze, die in den Austauschprogrammen anderer Abteilungen und Institute nicht vergeben werden konnten, unter Bewerbern verteilt, die z.B. bei der Vergabe der Edinburgh-Stipendien keinen Erfolg hatten. Dieses Nachrückverfahren wird ab März 2018 vom Referat für Internationale Angelegenheiten anhand des zweiten Satzes der Bewerbungsunterlagen durchgeführt, den sie auch bei der Bewerbung für die Edinburgh-Stipendien einreichen müssen. Über die Studienangebote, die das Referat verteilt, werden die an diesem Verfahren teilnehmenden Studierenden vom Referat ab April 2018 informiert. Weitere Informationen über das Nachrückverfahren und andere Studienmöglichkeiten im Ausland erhalten Sie beim Referat für Internationale Angelegenheiten.

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PROGRAMMBEAUFTRAGTER = ANSCHRIFT FÜR BEWERBUNGEN/GUTACHTEN:

Prof. Dr. Jörg Schwarz
Historisches Seminar der LMU München
Neuere und Neueste Geschichte
Geschwister-Scholl-Platz 1
80539 München

Tel.: +49 (0)89 / 2180 - 5457

Joerg.Schwarz@mg.fak09.uni-muenchen.de

 

DOWNLOADS:

Da sich die Linkadressen des Referats für Internationale Angelegenheiten leider sehr häufig ändern, werden hier unter anderem einige der Formblätter des Referats noch einmal von der Webseite des Historischen Seminars bereitgestellt. Unter Umständen berücksichtigen diese allerdings nicht die neuesten Änderungen:

Stand: Januar 2018; letzte Änderung: 31.01.2018 (aktuelle Bewerberzahlen)

Verantwortlich für den Inhalt: Martin Schmidt